LoneWorker - Unser Alleinarbeiterschutz
Ansprechpartner
Andreas Stolz
Bereichsleitung
Notrufdienstleistungen
und Einsatz-Dienste
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DRK-Kreisverband Mainz-Bingen e.V.
Im Niedergarten 20
55124 Mainz
Tel. 06131 26933
Fax: 06131 488 39 96
Andreas.Stolz@drk-mainz.de
Von Alleinarbeit spricht man, wenn eine Person außer Ruf- und Sichtweite anderer Personen tätig ist. Das ist häufiger und in mehr Bereichen des Arbeitslebens der Fall, als man meinen könnte.
So ist z. B. dank modernster Technik selbst in großen Lagerhallen nicht selten nur ein Mitarbeiter vor Ort und auch große Industrieanlagen benötigen häufig nur eine Person zur Überwachung.
Auch wenn sonst mehrere Personen in einer Arbeitsstätte tätig sind und am Abend nur ein Mitarbeiter länger bleibt, ist dies unter Umständen als Alleinarbeit zu bewerten.
Eine gute Notfall-Organisation ist entscheidend
Eine Notfallorganisation muss effektiv und wirkungsvoll sein. Dazu muss insbesondere die Empfangszentrale ständig besetzt sein.
Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Hilfsmaßnahmen am Ort des Geschehens möglichst schnell eingeleitet werden.
Darin sind wir Spezialisten
Wir informieren bei einem Notruf umgehend:
- die von Ihnen benannte Bezugsperson (auch mehrere)
- wenn verfügbar einen First Responder (Hintergrunddienst)
- falls erforderlich: den Rettungsdienst, die Polizei oder die Feuerwehr
Nicht zuletzt ist darauf zu achten, dass die PNA (Notsignal-Anlage bzw. ein Notsignal-Gerät) regelmäßig fachgerecht gewartet und geprüft wird. Die PNA hat für den Alleinarbeitenden die gleiche Bedeutung wie für den Bergsteiger die Seilsicherung: Wenn sie im Notfall gebraucht wird, muss sie zuverlässig und fehlerfrei funktionieren.
Regelmäßige Prüfungen und Probealarme werden über unsere Service- und Notrufzentrale sichergestellt.
Wir sorgen uns um Ihre Sicherheit.
Rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.
Ist Alleinarbeiterschutz eine Verpflichtung?
Damit besonders Alleinarbeiter im Fall der Fälle unverzüglich Hilfe herbeirufen können, hat man als Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Wenn eine zugrunde liegende Gefahrenbewertung dies erfordert, ist diese, je nach Arbeitsumfeld, durch geeignete Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen.
Bei Bürotätigkeiten ist hier meist eine Notrufmöglichkeit am Tischtelefon ausreichend, da hier das Gefahrenpotential in vielen Fällen nicht so hoch ist.
Bei Arbeitsplätzen mit erhöhtem Gefahrenpotential können schnell umfangreichere Maßnahmen wie z. B. Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) notwendig werden.
Bei der Beurteilung der Gefährdung unterstützen wir Sie gerne.
!*** Erfahren Sie HIER mehr über unsere Notruf-App ***
Bewertung der Gefährdungslage gar nicht so schwierig
RISIKOBEURTEILUNG |
nach DGUV Regel 112-139, 3.3.1 |
→ Wird der Beschäftigte bei einem Notfall noch handlungsfähig, eingeschränkt handlungsfähig oder gegebenenfalls nicht mehr handlungsfähig sein? Bewerten Sie den Gefährdungsgrad mit einer Gefährdungsziffer GZ zwischen 1 und 10 (1 ist niedrig, 10 ist hoch). |
→ Ist ein Notfall unwahrscheinlich bzw. möglich oder muss sogar mit Notfällen gerechnet werden? Bewerten Sie die Notfallwahrscheinlichkeit NW mit einer Ziffer zwischen 1 und 10. |
→ Wie lang ist die Zeit zwischen der Alarmauslösung und dem Beginn der Rettungs- bzw. Erste-Hilfe-Maßnahmen vor Ort? Bewerten Sie die Zeit für die Einleitung von Hilfsmaßnahmen EV mit einer Ziffer zwischen 0 und 2. |
Berechnen Sie jetzt mit den Werten Gefährdungsziffer (GZ), Notfallwahrscheinlichkeit (NW) und Einleitung von Hilfsmaßnahmen (EV) den Risiko-Wert R: R = (GZ + EV) x NW Bei einem R-Wert > 30 ist Alleinarbeit unzulässig. |
Sind weitere Maßnahmen erforderlich, um das Risiko zu verringern, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir haben für alle Situationen eine passende Lösung und beraten Sie gerne.
Was kostet Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter
Die Kosten für unser Angebot sind abhängig vom Dienstleistungsumfang und den Anforderungen, welche Sie an uns stellen. Für etwas komplexere Anforderungen fertigen wir Ihnen gerne ein Angebot
Im einfachsten Falle fallen nur eine einmalige Servicegebühr für die Aufschaltung auf unsere Service- und Notrufzentrale an und anschließend eine pauschale monatliche Nutzungsgebühr pro Benutzer.
Beispiel:
Die Service-Mitarbeiterin an einer Tankstelle ist am Abend oder in der Nacht alleine und Sie möchten gerne eine unmittelbare Notrufmöglichkeit zu unserer Alarmzentrale.
Für diesen Fall würden wir ein mobiles Notrufgerät zur Verfügung stellen oder alternativ eine Notruf-App auf dem Mitarbeiter-Handy installieren. So ist jederzeit eine schnelle und unauffällige Alarmierung der 24/7 - Notrufzentrale möglich, da ihre Mitarbeiterin den "Notruf" immer bei sich trägt. Nach Verbindungsaufbau erfragen wir die Notsituation und schicken sofort die erforderliche Hilfe.
Für die Absicherung Ihrer MitarbeiterIn entstehen folgende Kosten:
Aufschaltung auf unsere Notrufzentrale | Euro 99.- einmalig |
Monatliche Nutzungsgebühr je Mitarbeiter:ab dem 5 Mitarbeiter .. | Euro 69.- / mtl.- |
Alle Dienstleistungen der DRK Service- und Notrufzentrale sind enthalten. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Kosten, welche aus der Einsatzsituation entstehen (Feuerwehr, Polizei usw. ) werden vom DRK nicht übernommen.
* Kosten für von Ihnen angeforderte DRK eigene, nicht medizinische Einsatzdienste/Hintergrunddienste, werden pro Einsatz abgerechnet. Die Kosten belaufen sich pauschal auf Euro 49.- / Anfahrt. Unsere DRK eigenen Hintergrund- und Einsatzdienste bieten wir nur in bestimmten Gebieten an. Wir beraten Sie dazu gerne.
Beachten Sie bitte,
dass die öffentlichen Rettungsdienste ausschließlich für medizinische Notrufe zur Verfügung stehen und keinerlei sonstige Service-Dienstleistungen anbieten.
Eine Einbindung weiterer Bezugs- und Hilfspersonen wie Hausmeister, Gebäudetechniker, private Ansprechpartnern usw. - jeweils in Abhängigkeit der Lage vor Ort, erhalten Sie ausschließlich über unsere DRK Service- und Notrufzentrale.